Allgemeine Bestimmungen (für alle Rechtsgeschäfte):

 

Unsere Angebote sind freibleibend.

Die Firma BTG Bau- und Transportservice Gommern UG (haftungsbeschränkt), in der Folge BTG UG genannt, hat das Recht, von jedem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

Die Preise für Mieten und Entgelte sind zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer zu bezahlen. An die in den Angeboten genannten bzw. verhandelten Preise, Mieten, Entgelte, Leistungen und Lieferungen sind wir nur bei einer schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns gebunden.

Ohne besondere schriftliche Vereinbarung sind Rechnungsbeträge ohne jeden Abzug mit Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu bezahlen. Davon unberührt bleiben darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche. Bis zur vollständigen Bezahlung sind alle Warenlieferungen Eigentum der BTG UG.

Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei Vorliegen eines groben Verschuldens sind Schadenersatzansprüche auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Für gebrauchte Baumaschinen und Geräte leisten wir keine Gewähr.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.

Erfüllungsort ist Gommern.

Gerichtsstand ist ausschließlich das für Gommern zuständige Amtsgericht Burg.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Allgemeine Vermietbedingungen

Das Mietobjekt ist im Mietvertrag beschrieben. Das Mietobjekt ist Eigentum der BTG UG. Eine Untervermietung oder Verleihung ist dem Mieter untersagt.

Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einer Baustelle zur anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.

Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung, der Verladung, der Übergabe an einen Frachtführer oder der Bereitstellung zum vereinbarten Zeitpunkt. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Halbe Tage bleiben unberücksichtigt. Reservierte Maschinen, die bis zum Vortag 16:00Uhr nicht abgemeldet wurden, werden mit 1/3 Des Tagesmietpreises berechnet.

Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Transportkosten trägt der Mieter.

Die Grundlage der Mietpreisberechnung bezieht sich auf eine Betriebszeit von 8 Std. je Tag, 5 Tage je Woche und bis zu 23 Tage je Monat.

Die Miete ist in voller Höhe auch dann zu zahlen, wenn die Betriebszeit nicht ausgenutzt wird.Bei Überschreitung der Betriebszeit wird jede weitere angefangene Stunde mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.

Das Mietobjekt (Gerät oder Fahrzeug) ist gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Eine nötige Nachbetankung und/oder Reinigung erfolgt zu Lasten des Mieters.

Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, die Bonität des Mieters zu überprüfen und gegebenenfalls eine Sicherungsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu erheben.

Die Rechnungslegung erfolgt bei Langzeitmiete wöchentlich.

Ist ein Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietpreises länger als 3 Tage im Verzug, sind wir berechtigt, das Mietobjekt ohne Mahnung und Fristsetzung auf Kosten des Mieters abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur am Standort in der vereinbarten Betriebsdauer (Einschichtbetrieb 8 Stunden pro Arbeitstag) betriebgewöhnlich unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten zu verwenden.

Bedienungshinweise und Bedienungs- und Wartungsvorschriften sind unbedingt zu beachten.

Die vorgeschriebenen Servicearbeiten sind Sache des Vermieters, jedoch vom Mieter rechtzeitig anzuzeigen.

Auftretende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich bekanntzugeben und entsprechend der Weisungen des Vermieters zu beheben.

Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Sollte bei einer Kontrolle vom Vermieter festgestellt werden, dass die Servicetermine nicht oder verspätet angezeigt wurden, ist der Vermieter berechtigt, daraus resultierende Schäden vom Mieter ersetzt zu verlangen.

Die aus der normalen Abnützung resultierenden Reparaturen und Erneuerungen gehen zu Lasten des Vermieters. Gewaltschäden und Schäden aus Fehlbedienung und Nichteinhaltung der Servicepflichten sind auf Kosten des Mieters zu beheben.

Sollte vom Vermieter Bedienpersonal bereitgestellt werden, gilt Dieses als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Die Obsorge für dieses Personal trifft den Mieter.